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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote. Mit der Auftragserteilung erkennt unser Geschäftspartner diese Geschäftsbedingungen an. Hiervon abweichende Bedingungen des Geschäftspartners verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Wir widersprechen ihnen schon hiermit ausdrücklich. Sämtliche bei Vertrags- oder Verkaufsverhandlungen getroffenen Vereinbarungen und Nebenabreden sowie abgegebene Zusicherungen werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Die etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine ungültige Bestimmung ist so umzudeuten, daß der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, ist unser Geschäftspartner verpflichtet, mit uns eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Die von uns angegebenen Preise verstehen sich ab unserem Lager, ausschließlich der am Liefertag geltenden Umsatzsteuer, Verpackung, Versandkosten, Versicherung und Montage, soweit nichts anderes vereinbart wird.

Ist eine uns bindende Preisabsprache zustande gekommen, können wir trotzdem die Preise berichtigen, wenn nachträglich die Lieferung durch neu hinzugekommene öffentliche Abgaben, Nebengebühren, Frachten oder deren Erhöhungen oder andere gesetzliche Maßnahmen oder eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn und Materialkosten, auf denen unsere Preise beruhen, mittelbar oder unmittelbar betroffen oder versteuert wird. Letzteres gilt gegenüber Nichtkaufleuten erst ab dem 5. Monat nach Vertragsabschluß.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Zahlungen unsere Rechnungen sofort rein netto zu leisten. Befindet sich der Käufer mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, für die Zeit danach Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8% zuzüglich Umsatzsteuer zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle des Verzuges bleibt vorbehalten. Wir übernehmen Wechsel, Schecks und andere Wertpapieren nur unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit ihrer Einlösung stehender Kosten durch den Geschäftspartner. Gegen unsere Ansprüche kann der Geschäftspartner nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Geschäftspartners von uns schriftlich anerkannt wurde oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

3. Angebot und Vertragsgegenstand

Unsere Angebote sind immer freibleibend und unverbindlich. Angebote werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder wenn wir sie mit Zustimmung unseres Geschäftspartners vereinbarungsgemäß ausgeführt haben, wobei ein stillschweigendes Einverständnis der anderen Seite genügt, verbindlich.

4. Lieferung, Lieferzeiten und Gefahrenübergang

Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl ab Lager auf Rechnung des Geschäftspartners. Versandweg und Transportmittel werden von uns bestimmt, soweit dies nicht anders vereinbart ist.

Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist unser Geschäftspartner berechtigt uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, so ist der Geschäftspartner unter Ausschluß anderer Rechte berechtigt, durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

Die Gefahr geht auf unseren Geschäftspartner über, sobald die Ware unser Lager verläßt.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Geschäftspartner zustehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

6. Gewährleistung

Bei Münzprüfern oder ähnlichen Einrichtungen wird für das restlose ausscheiden von Falschstücken oder Fremdwährungen und für die ausnahmslose Annahme echter Stücke keine Garantie übernommen.

Eine Verpflichtung zur Gewährleistung besteht nicht, wenn unser Geschäftspartner oder ein Dritter, die Gewährleistung durch Nachbesserungsarbeiten oder -versuche erschwert hat, die Inbetriebnahme entgegen unserer Anweisung erfolgt ist, auf unrichtige oder nachlässige Behandlung oder auf natürliche Abnutzung zurückzuführen ist. Gebrauchte Waren sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen. Wir leisten bei Reparaturen Gewähr für Güte und Zweckmäßigkeit der zu verwendenden Baustoffe, ebenso für die sachgemäße Durchführung der Instandsetzungsarbeiten, d.h. daß alle Mängel die auf einen von uns zu vertretenden Fehler zurückgehen und sich an der ausgeführten Arbeit zeigen, von uns für den Auftraggeber kostenlos beseitigt werden. Für Schäden die an reparierten Teilen durch nicht reparierte Teile entstehen, übernehmen wir keine Gewähr. Wir sind zu mindestens 2 Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuchen berechtigt. Die Beseitigung eines Mangels erfolgt nach unserem eigenen Ermessen. Voraussetzung für jegliche Gewährleistung ist, daß der Geschäftspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht im Rückstand ist, und die Anlage nach den gültigen VDE-Bestimmungen angeschlossen ist und war.

7. Rücknahme von Geräten

Bei der Inzahlungnahme von neuen oder gebrauchten Geräten ist unser Geschäftspartner verpflichtet uns etwaige Mängel der in Zahlung gegebenen Geräte mitzuteilen und sichert uns zu, daß diesen keine weiteren Mängel anhaften. Sollten bei der Überprüfung der Geräte weitere Mängel festgestellt werden, behalten wir uns vor, eine verminderte Gutschrift bzw. eine Nachbelastung vorzunehmen.

8. Haftungsbegrenzung

Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Mängelfolgeschäden - auch soweit vorstehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten unseres Geschäftspartners stehen - werden, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, ist unsere Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt.

Bei der Errichtung von Alarm- und Überwachungsanlagen wird nicht für Schäden gehaftet, die als folge von strafbaren Handlungen (z.B. Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl) gegenüber Personen, dem Eigentum oder dem Vermögen des Auftraggebers oder Dritter entstehen. Ausgeschlossen sind in jedem Fall Ersatzansprüche für Folgeschäden z.B. bei Nichtfunktionieren der Anlage, Einbruch, Kosten der Polizei bzw. Feuerwehr sowie ggf. Bewachungsunternehmen bei Gefahrenmeldungen.

9. Datenspeicherung

Nach §28 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, daß die im Rahmen der Geschäftsbeziehung notwendigen Daten mittels elektronischer

Datenverarbeitung verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

10. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Unsere Vertragsbeziehungen beurteilen sich ausschließlich nach deutschem Recht. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand im Zusammenhang mit dem Vertrag ist - auch im Wechsel und Scheckprozeß - ausschließlich der Sitz des Lieferers.

11. Ungültigkeit früherer Bedingungen

Durch diese vorliegenden Geschäftsbedingungen werden sämtliche vorhergehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig. (Stand: 29.März 2004)





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