Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere gegenwärtigen
und zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote. Mit der Auftragserteilung
erkennt unser Geschäftspartner diese Geschäftsbedingungen an. Hiervon
abweichende Bedingungen des Geschäftspartners verpflichten uns auch dann nicht,
wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
Wir widersprechen ihnen schon hiermit ausdrücklich. Sämtliche bei Vertrags- oder
Verkaufsverhandlungen getroffenen Vereinbarungen und Nebenabreden sowie
abgegebene Zusicherungen werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung
verbindlich. Die etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
Bedingungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Eine
ungültige Bestimmung ist so umzudeuten, daß der mit ihr verfolgte
wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, ist unser
Geschäftspartner verpflichtet, mit uns eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die
dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die von uns angegebenen Preise verstehen sich ab unserem Lager,
ausschließlich der am Liefertag geltenden Umsatzsteuer, Verpackung,
Versandkosten, Versicherung und Montage, soweit nichts anderes vereinbart
wird.
Ist eine uns bindende Preisabsprache zustande gekommen, können wir trotzdem
die Preise berichtigen, wenn nachträglich die Lieferung durch neu hinzugekommene
öffentliche Abgaben, Nebengebühren, Frachten oder deren Erhöhungen oder andere
gesetzliche Maßnahmen oder eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn und
Materialkosten, auf denen unsere Preise beruhen, mittelbar oder unmittelbar
betroffen oder versteuert wird. Letzteres gilt gegenüber Nichtkaufleuten erst ab
dem 5. Monat nach Vertragsabschluß.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Zahlungen unsere Rechnungen
sofort rein netto zu leisten. Befindet sich der Käufer mit der Zahlung in
Verzug, sind wir berechtigt, für die Zeit danach Zinsen in Höhe von 3% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8% zuzüglich
Umsatzsteuer zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle
des Verzuges bleibt vorbehalten. Wir übernehmen Wechsel, Schecks und andere
Wertpapieren nur unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer
Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen die Übernahme sämtlicher im Zusammenhang
mit ihrer Einlösung stehender Kosten durch den Geschäftspartner. Gegen unsere
Ansprüche kann der Geschäftspartner nur dann aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des
Geschäftspartners von uns schriftlich anerkannt wurde oder ein rechtskräftiger
Titel vorliegt.
3. Angebot und Vertragsgegenstand
Unsere Angebote sind immer freibleibend und unverbindlich. Angebote werden
erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder wenn wir sie mit Zustimmung
unseres Geschäftspartners vereinbarungsgemäß ausgeführt haben, wobei ein
stillschweigendes Einverständnis der anderen Seite genügt, verbindlich.
4. Lieferung, Lieferzeiten und Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl ab Lager auf Rechnung des
Geschäftspartners. Versandweg und Transportmittel werden von uns bestimmt,
soweit dies nicht anders vereinbart ist.
Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist
unser Geschäftspartner berechtigt uns eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist, so ist der
Geschäftspartner unter Ausschluß anderer Rechte berechtigt, durch eine
schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
Die Gefahr geht auf unseren Geschäftspartner über, sobald die Ware unser
Lager verläßt.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem
Geschäftspartner zustehenden Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser
Eigentum.
6. Gewährleistung
Bei Münzprüfern oder ähnlichen Einrichtungen wird für das restlose
ausscheiden von Falschstücken oder Fremdwährungen und für die ausnahmslose
Annahme echter Stücke keine Garantie übernommen.
Eine Verpflichtung zur Gewährleistung besteht nicht, wenn unser
Geschäftspartner oder ein Dritter, die Gewährleistung durch
Nachbesserungsarbeiten oder -versuche erschwert hat, die Inbetriebnahme entgegen
unserer Anweisung erfolgt ist, auf unrichtige oder nachlässige Behandlung oder
auf natürliche Abnutzung zurückzuführen ist. Gebrauchte Waren sind von jeder
Gewährleistung ausgeschlossen. Wir leisten bei Reparaturen Gewähr für Güte und
Zweckmäßigkeit der zu verwendenden Baustoffe, ebenso für die sachgemäße
Durchführung der Instandsetzungsarbeiten, d.h. daß alle Mängel die auf einen von
uns zu vertretenden Fehler zurückgehen und sich an der ausgeführten Arbeit
zeigen, von uns für den Auftraggeber kostenlos beseitigt werden. Für Schäden die
an reparierten Teilen durch nicht reparierte Teile entstehen, übernehmen wir
keine Gewähr. Wir sind zu mindestens 2 Nachbesserungs- oder
Ersatzlieferungsversuchen berechtigt. Die Beseitigung eines Mangels erfolgt nach
unserem eigenen Ermessen. Voraussetzung für jegliche Gewährleistung ist, daß der
Geschäftspartner mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht im Rückstand ist, und
die Anlage nach den gültigen VDE-Bestimmungen angeschlossen ist und war.
7. Rücknahme von Geräten
Bei der Inzahlungnahme von neuen oder gebrauchten Geräten ist unser
Geschäftspartner verpflichtet uns etwaige Mängel der in Zahlung gegebenen Geräte
mitzuteilen und sichert uns zu, daß diesen keine weiteren Mängel anhaften.
Sollten bei der Überprüfung der Geräte weitere Mängel festgestellt werden,
behalten wir uns vor, eine verminderte Gutschrift bzw. eine Nachbelastung
vorzunehmen.
8. Haftungsbegrenzung
Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen
Nebenpflichten, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß,
unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Mängelfolgeschäden - auch soweit
vorstehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten unseres
Geschäftspartners stehen - werden, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen, es
sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung durch uns. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes
eines Kaufmanns, ist unsere Haftung auch bei grober Fahrlässigkeit auf den im
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt.
Bei der Errichtung von Alarm- und Überwachungsanlagen wird nicht für Schäden
gehaftet, die als folge von strafbaren Handlungen (z.B. Raub, Diebstahl,
Einbruchdiebstahl) gegenüber Personen, dem Eigentum oder dem Vermögen des
Auftraggebers oder Dritter entstehen. Ausgeschlossen sind in jedem Fall
Ersatzansprüche für Folgeschäden z.B. bei Nichtfunktionieren der Anlage,
Einbruch, Kosten der Polizei bzw. Feuerwehr sowie ggf. Bewachungsunternehmen bei
Gefahrenmeldungen.
9. Datenspeicherung
Nach §28 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, daß die im Rahmen der
Geschäftsbeziehung notwendigen Daten mittels elektronischer
Datenverarbeitung verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden
absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
10. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Unsere Vertragsbeziehungen beurteilen sich ausschließlich nach deutschem
Recht. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten
und Gerichtsstand im Zusammenhang mit dem Vertrag ist - auch im Wechsel und
Scheckprozeß - ausschließlich der Sitz des Lieferers.
11. Ungültigkeit früherer Bedingungen
Durch diese vorliegenden Geschäftsbedingungen werden sämtliche vorhergehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig. (Stand: 29.März
2004)
Schulte Automaten
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